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   BVerwG, 09.02.2022 - 8 B 56.21   

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https://dejure.org/2022,4873
BVerwG, 09.02.2022 - 8 B 56.21 (https://dejure.org/2022,4873)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2022 - 8 B 56.21 (https://dejure.org/2022,4873)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 8 B 56.21 (https://dejure.org/2022,4873)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 40.09

    Operative Bearbeitung" "operative Vorgänge" Ausgleich von Nachteilen in der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2022 - 8 B 56.21
    Eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - (BVerwGE 138, 36) ist nicht dargelegt.

    Abgesehen davon geht das angegriffene Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass der Begriff des Verfolgten im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG nicht nur eine politische Verfolgung, sondern darüber hinaus als deren Folge einen beruflichen Nachteil voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 40.09 - BVerwGE 138, 36 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618

    Parkverbot gegenüber einer Grundstückszufahrt - Berufungszulassung

    Die Behauptung, das Ausgangsgericht habe einen in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellten Grundsatz übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt, genügt insoweit nicht (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.2.2022 - 8 B 56.21 - juris Rn. 3; B.v. 27.1.2022 - 1 B 10.22 - juris Rn. 28 ff.; Rudisile a.a.O. Rn. 42; Happ, a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Kautz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 124 Rn. 85).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Schließlich sind die beiden zitierten Entscheidungen auch nicht zu derselben Rechtsvorschrift ergangen (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2011 - 3 B 33.11 - juris Rn. 3; B.v. 9.2.2022 - 8 B 56.21 - juris Rn. 3), sondern basieren auf unterschiedlichen landesrechtlichen bauordnungsrechtlichen Normen.
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

    Schließlich sind die beiden zitierten Entscheidungen auch nicht zu derselben Rechtsvorschrift ergangen (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2011 - 3 B 33.11 - juris Rn. 3; B.v. 9.2.2022 - 8 B 56.21 - juris Rn. 3), sondern basieren auf unterschiedlichen landesrechtlichen bauordnungsrechtlichen Normen.
  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 21.2756

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis -

    Die Behauptung, das Ausgangsgericht habe einen in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellten Grundsatz übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt, genügt insoweit nicht (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.2.2022 - 8 B 56.21 - juris Rn. 3; B.v. 27.1.2022 - 1 B 10.22 - juris Rn. 28 ff.; Rudisile a.a.O. Rn. 42; Happ, a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Kautz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 124 Rn. 85).
  • VGH Bayern, 18.05.2022 - 11 ZB 22.473

    Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer polnischen Fahrerlaubnis

    Die Behauptung, das Ausgangsgericht habe einen in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellten Grundsatz übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt, genügt insoweit nicht (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.2.2022 - 8 B 56.21 - juris Rn. 3; B.v. 27.1.2022 - 1 B 10.22 - juris Rn. 28 ff.; Rudisile a.a.O. Rn. 42; Happ, a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Kautz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 124 Rn. 85).
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 11 ZB 22.1463

    Fahrerlaubnisentziehung - Nichtbeibringung MPU-Gutachten nach Fahrten unter

    Die Behauptung, das Ausgangsgericht habe einen in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellten Grundsatz übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt, genügt insoweit nicht (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.2.2022 - 8 B 56.21 - juris Rn. 3; B.v. 27.1.2022 - 1 B 10.22 - juris Rn. 28 ff.; Rudisile a.a.O. Rn. 42; Happ, a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Kautz, a.a.O. § 124 Rn. 85).
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